07.10.2023

Kosten des Käufers beim Kauf einer Immobilie

Kosten des Käufers beim Kauf einer Immobilie
KÄUFERKOSTEN BEIM KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN

Sie haben sich für den Kauf einer Immobilie entschieden, sind sich aber nicht sicher, welche Kosten auf Sie zukommen? Die Kosten werden im Folgenden erläutert.

Der größte Kostenfaktor ist der Kaufpreis der Immobilie, die Sie kaufen möchten. In diesem Sinne sollten Sie den Kauf einer Immobilie sorgfältig angehen, insbesondere wenn der Kauf über ein Bankdarlehen erfolgt. In diesem Fall sollten Sie vor dem eigentlichen Kauf mit dem Bankberater klären, welche Optionen Ihnen zu welchen Konditionen angeboten werden.

Ein weiterer Kostenfaktor, der nach dem Kauf und Verkauf von Immobilien anfällt, ist die Immobilienumsatzsteuer. Es wird einmalig an den Staat gezahlt. Diese Steuer zahlt ausschließlich der Käufer, nicht der Verkäufer. Die Höhe der Steuer beträgt 3 % des im Kaufvertrag genannten Gesamtkaufpreises.

In den meisten Fällen akzeptiert die Steuerverwaltung den Betrag als solchen, es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Betrag aus dem Kaufvertrag nicht akzeptiert wird, weil er niedriger als der Marktpreis ist, sodass eine Entscheidung über die Zahlung von Steuern zu einem höheren Preis erlassen werden kann zur Ermittlung des Marktwertes gleichartiger Immobilien im gleichen Gebiet.

Eine Ausnahme gibt es, wenn der Käufer nicht zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet ist und die Immobilie von einer juristischen Person erworben wird, die dem Mehrwertsteuersystem unterliegt. In diesem Fall trägt der Käufer die Steuerkosten nicht, da in der Republik Kroatien keine Doppelbesteuerung vorliegen darf, da der Verkäufer bereits eine bestimmte Steuer zahlt.

Da es sich bei den Verkäufern meist um Privatpersonen handelt und bei den Käufern meist die Pflicht zur Zahlung von Steuern besteht, sollte dieser Aufwand unbedingt in die Gesamtkostenaufstellung einbezogen werden.

Wenn Sie sich für die Beauftragung einer Immobilienagentur entschieden haben, zahlen Sie für deren Arbeit eine Vermittlungsgebühr. Das Maklerhonorar ergibt sich aus dem Maklervertrag und wird stets in Prozent angegeben.

Bei einigen Agenturen sowie bei uns sind die Anwaltskosten für die Erstellung des Vorvertrags bzw. Kaufvertrags und die Eigentumsübertragung sowie die Notarkosten für die Unterschriftsbeglaubigung im Honorar enthalten, das erhoben wird nach Ausführung der Arbeiten. Zusätzlich zu den genannten Kosten bietet die Agentur viele weitere Dienstleistungen an, wie z. B. die Übermittlung von Rechnungen auf den Namen des Kunden, die Suche nach Immobilien anhand der Wünsche und Konditionen des Kunden, die Überprüfung von Dokumenten und dergleichen.

Wenn Sie auf Kredit kaufen, fallen noch ein weiterer und letzter Kostenaufwand an: die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar, und diese Kosten trägt der Käufer. Der Preis der feierlichen Beurkundung hängt von der Höhe des Darlehens ab. Für eine genauere Schätzung dieser Kosten sollten Sie einen Notar oder, wenn Sie eine Agentur mit Ihrem Makler beauftragt haben, konsultieren.

Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an.