17.02.2024

Energieausweis

Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetischen Eigenschaften des Gebäudes beschreibt.

Die Gebäudeinspektion wird von autorisierten Personen, jeweils in ihrem Fachgebiet, auf der Grundlage der Methodik zur Durchführung der Energieinspektion von Gebäuden (eine Reihe von Maßnahmen und Verfahren zur Durchführung der Energieinspektion von Gebäuden, die auch einen Algorithmus enthält) durchgeführt zur Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden).

Der Energieausweis enthält allgemeine Informationen über das Gebäude, seine Energieklasse, die Gültigkeitsdauer des Dokuments, Informationen über die Personen, die an der Erstellung des Energieausweises beteiligt waren, die Person, die den Energieausweis erstellt und ausgestellt hat, sowie detaillierte Informationen über wärmetechnische Anlagen, den Energiebedarf des Gebäudes, Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und eine Erläuterung des Inhalts des Dokuments.

Wohn- und Nichtwohngebäude werden nach der Energieskala von A+ bis G in acht Energieklassen eingeteilt, wobei A+ die energetisch günstigste und G die energetisch ungünstigste Klasse ist.

Das Zertifikat wird für das Gebäude oder seinen besonderen Teil ausgestellt, für den entsprechend seiner Zweckbestimmung Energie zur Aufrechterhaltung der Auslegungstemperatur im Inneren aufgewendet werden muss.

Ausgenommen hiervon sind:
- Gebäude, in denen religiöse Zeremonien oder religiöse Aktivitäten abgehalten werden
- temporäre Gebäude mit einer Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren, Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nichtwohngebäude mit geringem Energiebedarf
- freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m2.

Der Eigentümer des Gebäudes oder seines besonderen Teils ist verpflichtet, einen Energieausweis einzuholen, sofern das Gebäude noch nicht gebaut wurde.

- vor Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Verpachtung des Gebäudes oder seines besonderen Teils

Übergeben Sie außerdem den Energieausweis oder dessen Fotokopie an den Käufer, Mieter, Pächter oder Pächter und legen Sie ihn dem potenziellen Käufer, Pächter, Pächter oder Mieterin vor. Während in der in den Medien veröffentlichten Anzeige zum Verkauf, zur Miete, zur Pacht oder Verpachtung des Gebäudes oder seines besonderen Teils die Energieklasse des Gebäudes angegeben werden sollte.

Bestandsgebäude oder deren eigenständige Nutzungseinheiten, die verkauft werden, müssen vor Abschluss des Kaufvertrages über einen gültigen Energieausweis verfügen, der dem Käufer zur Prüfung ausgehändigt wird.

Einzelne unabhängige Nutzungseinheiten von Gebäuden, die gemietet, verpachtet oder verpachtet werden, müssen über einen gültigen Energieausweis verfügen, der vom Mieter oder Pächter vor Abschluss eines Miet-, Pacht- oder Pachtvertrags eingesehen werden kann.